| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand vom 07. 01. 2007
1. Dienstleistungen 1.1.1Für alle Lieferungen und Leistungen des Verwenders gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Sämtliche Produktnamen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. Produktabbildungen sind teilweise beispielhafte Abbildungen und können von den bestellten/gelieferten Produkten abweichen.
1.1.2. Haftungsausschluß bei Dienstleistungen
Für Oberflächenbeschichtungen, die durch uns als Dienstleistung durchgeführt sind, gelten folgende Vereinbarungen bei Vertragsabschluss. Für Elektrik- Elektronikschäden bei vom Kunden in Auftrag gegebenen Motorwäschen, oder Verschleierung von versteckten Mängeln an der Bordelektronik, welche dann als Folgeschäden der Aufbereitung erklärt werden, wird seitens der Fa. FB Autokosmetik jegliche Haftung, bzw. Schadenersatz oder wandlung bereits im Vorhinein abgelehnt. Wir lehnen auch jede Haftung an Komponenten, die von uns nachweislich nicht behandelt wurden, hiermit ab.
1.1.3 Unsere Dienstleistung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Schadstellen am Fahrzeug werden soweit dies bei der Abholung bereits möglich ist, von uns genau aufgezeichnet, und per Unterschrift des Kunden von diesem Gegengezeichnet.
Ist die Vorschadensaufzeichnung vorab nicht möglich (verschmutztes Fahrzeug etc.) so wird diese Aufzeichnung von befugten Mitarbeitern nach erfolgter Reinigung des Fahrzeuges auch in Abwesenheit des Fahrzeugbesitzers erstellt.
Wir haften nicht für derartige, erst im Zuge der Reinigung ersichtlichen Schadensfälle. Im Gegenzug haften wir für sämtliche auftretende Schäden, welche von uns im Zuge der nötigen Prozeduren auftreten, in dem Masse, indem von einem geeigneten und befugten Sachverständigen diese Schäden erhoben wurden.
Wir haften nicht für Schäden (zB. Steinschlagschäden), die bei Fahrzeugübernahme bereits vorhanden waren, und nach allfälliger Politur, bzw. Oberflächenbeschichtung nun deutlich besser sichtbar sind.
1.1.4 Wir haften nicht für chemische oder abrasive Unverträglichkeiten an Materialien, die vom Kunden oder beauftragten Unternehmen des Kunden dahingehend geändert wurden, dass die eigentlich zu erwartenden Oberflächeneigenschaften nicht gegeben sind. Dies gilt z.B. für nachträglich lackierte Bauteile an Fahrzeugkarrosserien (lackierte Kunststoffteile usw.) sowie für bereits mangelhaft reparierte Schadstellen, deren Oberfläche nicht abrasiv bearbeitet werden kann, ausser dieser Umstand wurde uns vorab mitgeteilt.
1.1.5 Das Transportrisiko bei der nötigen Verbringung des Fahrzeuges zu unserem Geschäftsstandort wird vom Kunden getragen. Auch bei der Abholung durch uns per Hänger haften wir nur bei Deckung durch unsere Haftpflichtversicherung.
1.1.6 Leihwagen. Wir stellen unseren Kunden im Bedarfsfall einen Leihwagen zur Verfügung. Der Kunde bestätigt bei Übernahme, dass er für alle Schadensereignisse, gleich ob diese verschuldet sind oder nicht, die volle Deckung übernimmt. Es ist in jedem Falle der ursprünglich übertragene Zustand wieder herzustellen.
1.1.7 Wir haften nicht für im Fahrzeuge belassene Gegenstände, nachträglich angebrachte, und nicht vom Hersteller zertifizierte Anbauteile (Antennen, Aufkleber, Beschriftungen, Zierleisten und sonstige Kleinteile)
1.1.8 Für Dienstleistungen gilt eine Zahlungsfrist binnen 7 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Skontoabzug. Als Gerichtsstand wird Weiz vereinbart. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Mahngebühren einzuheben.
1.1.9 Unsere Garantie für Dienstleistungen erstreckt sich auf den Ihnen jeweils zum Auftrag abgegebenen Zeitraum. Unsere Garantie erstreckt sich auf die vorgegebenen Oberflächeneigenschaften des Auftragsobjektes, und berechtigt zur kostenlosen Behebung allfälliger Mängel, sofern die zugesagten Oberflächeneigenschaften im Garantiezeitraum nicht mehr subjektiv ersichtlich sind. Unsere Garantie erstreckt sich jedoch nur auf die Beseitigung dieser Mängel, und nicht auf allfällige Schäden materieller Art. Die Garantie deckt auch keine Kosten für Fahrzeugstandzeiten sowie Kosten durch Ausfall von Maschinen, Geräten oder Objekten.
2. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Verpflichtungen einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche wird der Sitz des Verkäufers vereinbart.
3. Gerichtsstand
Soweit der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Niederlassung des Verkäufers vereinbart. (Weiz)
4. Sonstige Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des zu Grunde liegenden Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Erklärungen jedweder Art, betreffend das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer, bedürfen – vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarung - zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Schriftform ist insbesondere für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses erforderlich. Die Wirksamkeit mündlicher Abreden erfordert in jedem Fall eine unverzügliche schriftliche Bestätigung. Bleibt diese aus, gilt die mündliche Abrede als nicht getroffen.
5. Gewährleistung
12.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist oder beim Verkauf gebrauchter Sachen, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
12.2 Ist die Sache mangelhaft, hat der Kunde das Recht, als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels zu verlangen. FB Autokosmetik kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet der gesetzlichen Regelung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht von FB Autokosmetik auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
12.3 Liefert FB Autokosmetik zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann vom Kunden. Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangt werden.
(12.4 Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Anwendung, Funktion, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen FB Autokosmetik. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.
FB Oberflächentechnik
Hohenbrugg 29
8271 Bad Waltersdorf |